Mir ist bekannt, dass die Zuschussbewilligung widerrufen wird, wenn ich die Zuwendung zu Unrecht, insbesondere durch unzutreffende Angaben erlangt habe. Ich verpflichte mich, die Zuwendung unverzüglich zurückzuzahlen, soweit sie nicht dem Zweck entsprechend oder unwirtschaftlich verwendet worden ist. Sollten die vorausgeschätzten Gesamtkosten nicht erreicht werden oder sollten die Zuschüsse und Spenden Dritter die tatsächlichen Kosten (ohne die in Eigenleistung ausgeführten Sach- und Handwerkerleistungen) übersteigen, werde ich den Zuschuss anteilig zurückzahlen. Die Rückzahlungspflicht besteht unabhängig davon, ob der Zuschuss bereits verwendet worden ist.