Was ist vorgefallen? Wann? Wo? Wer war daran beteiligt? Welche Sofortmaßnahmen wurden eingeleitet?
Sollten diese ersten Angaben noch nicht vollständig vorliegen, empfiehlt es sich, den Vorfall trotzdem bereits zu melden mit dem Hinweis, dass weitere Angaben nachgereicht werden. Möglichst zeitnah kann eine ausführliche Stellungnahme nachgereicht werden mit dem Hinweis, welche weiteren Verfahrensschritte geplant sind. Diese können sein: Welche konzeptionellen und/oder strukturellen Änderungen noch ergriffen werden, Notwendigkeit einer strafrechtlichen Prüfung/ Anzeige, arbeitsrechtliche Maßnahmen, Formulierung eines Beratungsbedarfs etc.