Verwendungsbestätigung nach der Förderrichtlinie Sport
Verwendungsbestätigung nach der Förderrichlinie Sport
Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Es kann auf eine Unterschrift verzichtet werden, wenn Sie sich
ausweisen. In diesem Fall können Sie die Verwendungsbestätigung komplett online stellen.
Informationen zur BayernID
Sie möchten das Formular online ausfüllen und absenden, ohne sich über das Bürgerkonto auszuweisen?
Für diesen Antrag ist aus rechtlichen Gründen eine Unterschrift erforderlich. Sie müssen die Verwendungsbestätigung nach dem Online-Ausfüllen herunterladen und unterschreiben (die Daten werden nicht elektronisch übertragen). Bitte senden Sie die Verwendungsbestätigung anschließend per Post an den Bezirk Niederbayern.
Sie möchten das Formular ausdrucken und per Hand ausfüllen?
Dann können Sie hier die Druckversion (PDF-Dokument) herunterladen und per Post verschicken.
Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat. Wird unter anderem genutzt um die Fieldsets mit den Bürgerkontodaten entsprechend zu kennzeichnen und dem Sachbearbeiter das zu grunde liegende Vertrauensnivau auf einen Blick anzuzeigen
Datenschutzrechtliche Hinweise nach Art.13 DSGVO: Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Verwendungsbestätigung
über die gewährte Zuwendung des Bezirks Niederbayern / Kulturstiftung
Zum Beispiel eingetragene Vereine o. ä.
Beispielsweise: Erster Vorstand, zweiter Vorstand, Kassierer, Jugendvorstand etc.
über die Verwendung der Zuwendung und den erzielten Erfolg.
Es wird versichert, dass die Ausgaben notwendig waren, wirtschaftlich und sparsam verfahren worden ist und die Angaben mit den Büchern und Belegen übereinstimmen.
Hinweise zu den Datenschutzrichtlinien finden Sie hier: Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Hinweise zu den Richtlinien können Sie hier abrufen: Richtlinien
Nach dem Absenden wird das Formular direkt an den Bezirk Niederbayern übermittelt. Sie bekommen eine Bestätigung per E-Mail.
Hinweis:
Der Zuschussgeber ist auch bei Abgabe einer Verwendungsbestätiung berechtigt, stichprobenartig einen kompletten Verwendungsnachweis zu fordern.