Förderantrag Denkmalpflege

Förderantrag Denkmalpflege

 

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Es kann auf eine Unterschrift verzichtet werden, wenn Sie sich

  • mit der eID-Funktion Ihres Personalausweises bzw. elektronischen Aufenthaltstitels oder
  • dem authega-Softwarezertifikat

ausweisen. In diesem Fall können Sie den Antrag komplett online stellen.

Informationen zur BayernID

Sie möchten das Formular online ausfüllen und absenden, ohne sich über das Bürgerkonto auszuweisen?

Für diesen Antrag ist aus rechtlichen Gründen eine Unterschrift erforderlich. Sie müssen den Antrag nach dem Online-Ausfüllen herunterladen und unterschreiben (die Daten werden nicht elektronisch übertragen). Bitte senden Sie diesen Antrag anschließend per Post an den Bezirk Niederbayern.

Sie möchten das Formular ausdrucken und per Hand ausfüllen?

Dann können Sie hier die Druckversion (PDF-Dokument) herunterladen und per Post verschicken.

Datenschutzrechtliche Hinweise nach Art.13 DSGVO: Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Förderantrag Denkmalpflege

 

---Antragsteller---

Bitte Vollmacht in Kopie beifügen!

Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat. Wird unter anderem genutzt um die Fieldsets mit den Bürgerkontodaten entsprechend zu kennzeichnen und dem Sachbearbeiter das zu grunde liegende Vertrauensnivau auf einen Blick anzuzeigen

2. Ort des Denkmals
3. Beschreibung der beabsichtigten Maßnahme
4. Beginn der Maßnahme
5. Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege

Gutachten bitte beifügen!

6. Mehrjahresprojekt
Gesamtkosten

Kosteneinschätzung bzw. Kostenangebote bitte beifügen!

Finanzierungsplan

beantragt

davon gesichert

Eigenmittel:

Zuschüsse und Spenden:

Darlehen:

sonstige Zuwendungen Dritter:

beantragter Zuschuss des Bezirks Niederbayern:

Summe der Einnahmen:

Anlagen:

Bitte Dokumente in Kopie beifügen!

Bitte Dokumente in Kopie beifügen!

Bitte Dokumente in Kopie beifügen!

Bitte Dokumente in Kopie beifügen!

Bitte Dokumente in Kopie beifügen!

Bitte Dokumente in Kopie beifügen!

Bitte Anlagen in Kopie beifügen!

Hinweise und Datenschutz

Wichtige Hinweise:

  1. Der Bezirk Niederbayern fördert die Restaurierung, Erhaltung, Sicherung und Freilegung von Denkmälern, die in der Denkmalliste eingetragen sind bzw. noch eingetragen werden sollen. Zuschusswürdig sind Denkmäler, die für sich, oder in der Reihe vergleichbarer Objekte, oder als Teil eines Schwerpunktprogramms in landesgeschichtlicher, kultureller, wissenschaftlicher, kunstgeschichtlicher, städtebaulicher oder volkskundlicher Hinsicht Bedeutung für den Bezirk haben.
  2. Nicht zuschussfähig sind Erhaltungsmaßnahmen an Pfarrkirchen mit Ausnahme von bestehenden sowie ehemaligen Kloster- und Stiftskirchen von hervorragendem künstlerischem Wert.
  3. Mögliche Zuschussempfänger sind die Eigentümer der Denkmäler oder auch die Maßnahmeträger. Kommunale Eigentümer und Maßnahmeträger sind von der Förderung ausgeschlossen.
  4. Bezuschusst wird ausschließlich der aus Gründen der Denkmalpflege erforderliche Mehraufwand. Für Maßnahmen des üblichen Bauunterhalts wird kein Zuschuss gegeben.
  5. Eine 20-prozentige Eigenbeteiligung des Maßnahmeträgers an der Gesamtfinanzierung ist erforderlich. Das Bayer. Landesamt für Denkmalpflege, der Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt und die Gemeinde sollen sich ebenfalls finanziell beteiligen. Soweit dies nicht der Fall ist, ist der Grund mitzuteilen.
  6. Maßnahmen, die nicht nach den fachlichen Empfehlungen des Bayer. Landesamts für Denkmalpflege bzw. des Bezirksheimatpflegers durchgeführt werden, können nicht bezuschusst werden.
  7. Die Antragstellung hat vor Beginn der Maßnahme zu erfolgen. Die im Antragsformblatt aufgeführten Anlagen müssen beigefügt sein.
Speichern des Formulars

Sie können Ihren Antrag mit den eingegebenen Daten speichern und später weiterbearbeiten. Klicken Sie hierzu auf die Schaltfläche „Speichern“.

 

Sie erhalten einen Link, mit diesem können Sie wieder auf Ihren gespeicherten Antrag zugreifen. Der Link bleibt 72 Stunden gültig. Danach kann Ihr Antrag nicht mehr aufgerufen werden.

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