Terminvereinbarung

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Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. e und f DSGVO und Art. 4 BayDSG.  Wird der Termin storniert, werden alle Daten aus dem System und dem Outlook-Kalender gelöscht.

Ansonsten werden die Daten einen Tag nach Ablauf des Termins aus dem System gelöscht. Der abgelaufene Termin ist im Outlook-Kalender noch vorhanden und wird nach Ablauf von zwei Jahre nach dem Termin zum Ablauf des Jahres gelöscht.

Weitere datenschutzrechtliche Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage oder unserer Datenschutzbeauftragten. Deren Kontaktdaten finden Sie ebenfalls auf der Homepage.