Antrag auf eine Zuwendung aus der Kulturstiftung des Bezirks Niederbayern für überörtlich bedeutsame Kulturprojekte

An den
Bezirk Niederbayern
Kulturstiftung
Postfach
84023 Landshut

1. Antragstellerin / Antragsteller

2. Titel des Projekts / der Maßnahme / der Veranstaltung

3. Die Maßnahme liegt im Förderbereich

4. Projektbeschreibung

(Angaben zu Veranstaltungsort und -zeitraum, zu inhaltlichen Schwerpunkten sowie konkrete Begründung der überörtlichen Bedeutung der Maßnahme)

5. Gesamtkosten

6. Beantragter Zuschuss

7. Verbindlich zugesagte Zuschüsse der Kommune(n) vor Ort

(Förderbescheid(e) als Anlage beifügen!)

Gemeinde(n)

Landkreis(e)

kreisfreie Stadt

8. Gesamtfinanzierung

Zuwendung lt. Nr. 6 (beantragte Zuwendung aus der Kulturstiftung)

Zuwendung lt. Nr. 7 (kommunale Zuschüsse)

Projekteinnahmen

Beiträge Dritter (z.B. Freistaat / Euregio / Stiftungen)

Spenden / Sponsoren

Eigenmittel / Eigenleistungen

9. Antragsverfahren

Die Antragsunterlagen sind vor Projektbeginn per Email an kulturstiftung@bezirk-niederbayern.de einzureichen.

Stichtag für die Antragstellung ist jeweils der 1. Februar, 1. Juni und 1. Oktober des Jahres.

10. Vergabe und Höhe der Fördermittel

Über eine Förderung und die Höhe der Zuwendung entscheidet in jedem Einzelfall der Kultur-, Jugend- und Sportausschuss des Bezirkstags von Niederbayern. Förderbeträge der Kulturstiftung werden grundsätzlich als Festbetragsfinanzierung gewährt. Die Vergabe erfolgt nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Die Vergabesitzungen finden dreimal jährlich statt.

11. Nebenbestimmungen

Eine Rückforderung kommt dann in Betracht, wenn

  1. das Projekt nicht antragsgemäß durchgeführt wird
  2. das Projekt überfinanziert ist
  3. die tatsächlich gewährten Zuwendungen der anderen Kommunen hinter dem Zuschuss der Kulturstiftung zurückbleiben
  4. auf die finanzielle Unterstützung durch den Bezirk Niederbayern in der Öffentlichkeitsarbeit nicht angemessen hingewiesen wird
  5. der Verwendungsnachweis/die Erklärung nicht rechtzeitig beim Bezirk Niederbayern vorliegt.

12. Anlagen

verbindliche Förderzusage(n) der beteiligten Kommune(n)

Datenschutzhinweis gem. Datenschutzgrundverordnung (DSGVO):

Verantwortlich für die Verarbeitung dieser Daten ist der

Bezirk Niederbayern (als Rechtsperson), vertreten durch den Bezirkstagspräsidenten.
Maximilianstr.15, 84028 Landshut, hauptverwaltung@bezirk-niederbayern.de,Tel. 0871/97512-100
Die Daten werden für die Gewährung eines Zuschusses erhoben.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 4 AЬs. 1 BayDSG, Art. 6 DSGVO í.V.m. den Zuschussrichtlinien des Bezirks Niederbayern.
Weitere Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte können Sie im Internet unter www.bezirk-niederbayern.de abrufen.

Alternativ erhalten Sie diese Informationen auch vom Referat für Kultur- und Heimatpflege oder von
unserem behördlich bestellten Datenschutzbeauftragten, den Sie unter Projekt 29 GmbH & Co. KG. Ostengasse 14, 93047 Regensburg, Telefon: 0941/2986930; E-Mail: anfrage@projkt29.de erreichen können.

Die Richtigkeit und Vollständigkeit der vorstehenden Angaben wird bestätigt: