Antrag bzw. Verlängerungsantrag auf Leistungen der Eingliederungshilfe nach §§ 90, 99 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch (SGB IX) für die integrative Tagesbetreuung in Kindertageseinrichtungen

Antrag bzw. Verlängerungsantrag auf Leistungen der Eingliederungshilfe nach §§ 90, 99 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch (SGB IX) für die integrative Tagesbetreuung in Kindertageseinrichtungen

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen in Bayern. Um unsere Online-Verfahren nutzen zu können, ist es erforderlich, dass Sie sich dort ein kostenloses Benutzerkonto anlegen. Sollten Sie bereits über eine BayernID verfügen, können Sie sich hier direkt anmelden und Ihren Antrag komplett online stellen.

 

Für Ihre Anträge beim Bezirk Niederbayern ist keine Authentifizierung über die eID-Funktion Ihres Personalausweises bzw. elektronischen Aufenthaltstitels oder dem Authega-Softwarezertifikat notwendig.

 

 

Sie möchten das Formular online ausfüllen, ohne sich am Bürgerkonto anzumelden? Im Anschluss kann das Formular ausgedruckt und per Post verschickt werden.

 

Sie möchten das Formular ausdrucken und per Hand ausfüllen?

Dann können Sie hier die Druckversion (PDF-Dokument) herunterladen und per Post verschicken.

 

Datenschutzrechtliche Hinweise nach Art.13 DSGVO: Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Daten Wordfill

 auf Leistungen der Eingliederungshilfe nach §§ 90, 99 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch (SGB IX) für die integrative Tagesbetreung in Kindertageseinrichtungen

---Antragsteller---

Bitte Vollmacht in Kopie beifügen!

Persönliche Verhältnisse des zu förderden Kindes
Familienverhältnisse des Vaters
Familienverhältnisse der Mutter
Angaben zur beantragten Hilfe

Bitte Belege in Kopie beifügen!

Anderweitige Ansprüche

Die Behinderung ist folge (falls ja, bitte entsprechende Unterlagen beifügen)

Bitte Belege in Kopie beifügen!

Speichern des Formulars

Sie können Ihren Antrag mit den eingegebenen Daten speichern und später weiterbearbeiten. Klicken Sie hierzu auf die Schaltfläche „Speichern“.

 

Sie erhalten einen Link, mit diesem können Sie wieder auf Ihren gespeicherten Antrag zugreifen. Der Link bleibt 72 Stunden gültig. Danach kann Ihr Antrag nicht mehr aufgerufen werden.